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Diethard Wehn(R)

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21.08.2008,
16:13 Uhr
 

Cover-Songs als Demo auf der Bandwebsite (Unter Musikern)

Ich weiß nicht, wie viele Meinungen ich dazu schon gelesen habe: Ob es erlaubt ist, eigene Aufnahmen fremder (GEMA-pflichtiger) Songs auf der eigenen Website also Demos zu veröffentlichen.
Auf der GEMA-Website selbst (www.gema.de) findet sich die (zumindest aktuell gültige) Antwort:

[zitat]Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, gilt folgende Regelung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt.:

Vergütungsregelung und Rechte

Für die Vergütung von € 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen.

Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen. Sollten Sie Werke austauschen, müssen Sie uns zum Ende des Jahres eine neue Nutzungsmeldung mit Angaben zu allen genutzten Werken zusenden.

Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1:45 Min je Werkteil nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.

Bei einer Einstellung von bis zu 10 Musikwerken mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1:45 Min je Werkteil beträgt die Vergütung € 200,00.

Die Vergütung gilt ohne Präjudiz bis zum 31.12.2008, sowie zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7%.

Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.[/zitat]
Quelle: http://www.gema.de
und dann: /fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/herstellen/information_hoerbeispiele.pdf

Wenn ich das also richtig verstehe: Ohne GEMA(-Anmeldung und -Gebühren) geht hier gar nichts, auch keine noch so kurzen Ausschnitte.

Offen bleibt hier allerdings die Frage, ob das ebenso gilt, wenn ich die Songs nicht öffentlich zugängig mache, sondern sie nur auf Anfrage eines Veranstalters in einem passwort-geschützten Bereich zugänglich mache.

---
Webmaster BandsInDerPfalz

Rolf Ableiter

10.09.2008,
14:08 Uhr

@ Diethard Wehn

Cover-Songs als Demo auf der Bandwebsite

nach wie vor gilt:

Öffentliche(!) Aufführungen und Vervielfältigungen sind GEMA-pflichtg, sofern GEMA-pflichtige Songs genutzt werden.
Ein Password-geschützter Bereich ist nicht öffentlich zugänglich also keine öffentliche Aufführung.
Die Songs dürfen dort aber nicht zum Download angeboten werden, denn dies entspricht einer Vervielfältigung!
Also: Flashformat oder realstreams.

Bei einer öffentlichen Aufführung und/oder Vervielfältigung verletzt man aber nicht nur die Rechte, die von der GEMA vertreten werden:
Die GEMA weiß ja nicht, ob der Urheber eine Bearbeitung seines Stückes erlaubt hat und geht davon aus, daß diese Erlaubnis vorliegt.
Zuerst braucht man also die Erlaubnis einer Bearbeitung vom Urheber/Verlag. In der Regel kann man darauf als Coverband verzichten auch wenn man sich damit rein rechtlich strafbar macht. Es interessiert aber niemanden.

Gruß
Rolf

PS: Die Gema schliesst mit diesem Text im übrigen Portale wie myspace oder youtube u.ä. explizit aus, da dort mit dem GEMA-Content vom Portalanbieter Geld verdient wird (Banner, etc).

Uwe

03.10.2008,
13:01 Uhr

@ Rolf Ableiter

Cover-Songs als Demo auf der Bandwebsite

»
» PS: Die Gema schliesst mit diesem Text im übrigen Portale wie myspace oder
» youtube u.ä. explizit aus, da dort mit dem GEMA-Content vom Portalanbieter Geld verdient wird (Banner, etc).

Für Youtube (nur Youtube!) existiert eine Übereinkunft:
GEMA & Youtube haben sich geeinigt, dass Stücke, die unter GEMA fallen, auf Youtube kostenfrei veröffentlicht werden dürfen.

Zwei Dinge beachten:
1. Der Künster/das Stück muß natürlich bei GEMA gelsitet sein (Prüfung auf der Website)
2. Nur das Verlinke auf das Youtube Angebot ist zulässig (nicht das Einbinden des Videos auf der eigenen Seite)

GEMA hat mir gestern diesen Sachverhalt explizit bestätigt.
Damit haben wir alle die Möglichkeit, unsere Sachen ohen GEMA Kosten zu publizieren (MP3 ohne Bild geht ja auch bei Youtube).

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