Cover-Songs als Demo auf der Bandwebsite (Unter Musikern)
nach wie vor gilt:
Öffentliche(!) Aufführungen und Vervielfältigungen sind GEMA-pflichtg, sofern GEMA-pflichtige Songs genutzt werden.
Ein Password-geschützter Bereich ist nicht öffentlich zugänglich also keine öffentliche Aufführung.
Die Songs dürfen dort aber nicht zum Download angeboten werden, denn dies entspricht einer Vervielfältigung!
Also: Flashformat oder realstreams.
Bei einer öffentlichen Aufführung und/oder Vervielfältigung verletzt man aber nicht nur die Rechte, die von der GEMA vertreten werden:
Die GEMA weiß ja nicht, ob der Urheber eine Bearbeitung seines Stückes erlaubt hat und geht davon aus, daß diese Erlaubnis vorliegt.
Zuerst braucht man also die Erlaubnis einer Bearbeitung vom Urheber/Verlag. In der Regel kann man darauf als Coverband verzichten auch wenn man sich damit rein rechtlich strafbar macht. Es interessiert aber niemanden.
Gruß
Rolf
PS: Die Gema schliesst mit diesem Text im übrigen Portale wie myspace oder youtube u.ä. explizit aus, da dort mit dem GEMA-Content vom Portalanbieter Geld verdient wird (Banner, etc).
gesamter Thread:
